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   VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 151/12   

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VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 151/12 (https://dejure.org/2014,15389)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18.06.2014 - VerfGH 151/12 (https://dejure.org/2014,15389)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - VerfGH 151/12 (https://dejure.org/2014,15389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Resozialisierung durch unzureichend begründete Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über Versagung von Lockerungen im Maßregelvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 306
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11

    Maßregelvollzug; Resozialisierung; Vollzugslockerungen; Ausführung; Fluchtgefahr;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 151/12
    Allerdings hätte es näher gelegen, dass das Kammergericht den erkannten gravierenden Verstoß gegen die verfahrensrechtlichen Anforderungen an Entscheidungen über eine Vollzugslockerung - zumal nach einem bereits länger andauernden Vollzug der Maßregel - mit Blick auf die ständige Rechtsprechung der Verfassungsgerichte zum Grundrechtsschutz bei Versagung oder Widerruf von Vollzugslockerungen zum Anlass nimmt, die Rechtsbeschwerde zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung zuzulassen und die Sache zur grundrechtskonformen Behandlung zurückzuverweisen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, juris Rn. 21, und vom 23. Mai 2013 - 2 BvR 2129/11 -, juris Rn. 23).

    Das Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VvB) und namentlich das grundrechtlich als Bestandteil des Persönlichkeitsrechts des Einzelnen aus Art. 7 und Art. 6 VvB geschützte Resozialisierungsinteresse verpflichten den Staat, den Folgen langjährigen Freiheitsentzuges im Straf- und Maßregelvollzug entgegen zu wirken und Rahmenbedingungen zu schaffen, die einer Bewährung und Wiedereingliederung förderlich sind (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, juris Rn. 13, und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, juris Rn. 18, jeweils m. w. N.).

    Vollzugslockerungen können danach gerade bei solchen Personen, bei denen trotz mehrjähriger Unterbringung die bisherigen Therapiefortschritte für eine Entlassung noch nicht ausreichen, zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit geboten sein (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, juris Rn. 14).

    Eine auf Missbrauchsbefürchtungen gestützte Versagung von Lockerungen wird der Bedeutung des Resozialisierungsanspruchs nur gerecht, wenn die Behörde dafür im Rahmen einer Gesamtwürdigung konkrete, auf die angestrebte Lockerungsform bezogene Anhaltspunkte in der Person des Untergebrachten anführt (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 2012, a. a. O., juris Rn. 17, vom 5. August 2010, a. a. O., und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, juris Rn. 24).

    Sie muss zudem darlegen, warum die Gefahr nicht durch Sicherungsvorkehrungen ausgeräumt werden kann (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012, a. a. O., juris Rn. 16).

    Es geht ferner nicht auf die lange Dauer des Maßregelvollzugs von seinerzeit bereits über sechseinhalb Jahren und auch nicht darauf ein, ob von der Vollzugsbehörde zu erwägende mildere Maßnahmen - wie etwa Weisungen zum Schutz von Frauen bei kurzzeitigen unbegleiteten Ausgängen - in Betracht gekommen wären (vgl. zur gebotenen Differenzierung nach Lockerungsformen: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012, a. a. O.).

  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96

    Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Resozialisierung und willkürfreie

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 151/12
    Das Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VvB) und namentlich das grundrechtlich als Bestandteil des Persönlichkeitsrechts des Einzelnen aus Art. 7 und Art. 6 VvB geschützte Resozialisierungsinteresse verpflichten den Staat, den Folgen langjährigen Freiheitsentzuges im Straf- und Maßregelvollzug entgegen zu wirken und Rahmenbedingungen zu schaffen, die einer Bewährung und Wiedereingliederung förderlich sind (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, juris Rn. 13, und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, juris Rn. 18, jeweils m. w. N.).

    Die Strafvollstreckungskammer hat aber im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG - wie auch das Kammergericht ausgeführt hat - zu prüfen, ob die Vollzugsbehörde von zutreffenden Tatsachen ausgegangen ist, den Sachverhalt vollständig ermittelt und ihre tragenden Erwägungen in der angefochtenen Entscheidung ausreichend dargestellt hat (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris Rn. 32, und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, juris Rn. 20).

    Eine auf Missbrauchsbefürchtungen gestützte Versagung von Lockerungen wird der Bedeutung des Resozialisierungsanspruchs nur gerecht, wenn die Behörde dafür im Rahmen einer Gesamtwürdigung konkrete, auf die angestrebte Lockerungsform bezogene Anhaltspunkte in der Person des Untergebrachten anführt (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 2012, a. a. O., juris Rn. 17, vom 5. August 2010, a. a. O., und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, juris Rn. 24).

    Der fachgerichtliche Rechtsschutz gegen eine grundrechtseingreifende Vollzugsmaßnahme kann seinen Zweck nur erfüllen, wenn das Gericht den Sachverhalt ausreichend aufgeklärt hat (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, juris Rn. 20, und vom 30. November 2006 - 2 BvR 1418/05 -, juris Rn. 15).

    Dabei haben die Gerichte zu beachten und in ihre Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit jeder Vollzugsentscheidung einzustellen, dass das Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit mit zunehmender Dauer der Unterbringung an Gewicht gegenüber den Freiheitsrechten des Untergebrachten abnimmt und im Einzelfall stets nur soweit und solange Vorrang beanspruchen kann, wie eine auf der Grundlage nachprüfbarer Erkenntnisse und Gutachten festgestellte schwerer wiegende Gefährdung für Dritte die Lockerung als unvertretbar erscheinen lässt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, juris Rn. 19, und - zu § 67d Abs. 2 StGB - vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 -, juris Rn. 14 ff.).

  • BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08

    Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschützten

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 151/12
    Die Strafvollstreckungskammer hat aber im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG - wie auch das Kammergericht ausgeführt hat - zu prüfen, ob die Vollzugsbehörde von zutreffenden Tatsachen ausgegangen ist, den Sachverhalt vollständig ermittelt und ihre tragenden Erwägungen in der angefochtenen Entscheidung ausreichend dargestellt hat (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris Rn. 32, und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, juris Rn. 20).

    Eine auf Missbrauchsbefürchtungen gestützte Versagung von Lockerungen wird der Bedeutung des Resozialisierungsanspruchs nur gerecht, wenn die Behörde dafür im Rahmen einer Gesamtwürdigung konkrete, auf die angestrebte Lockerungsform bezogene Anhaltspunkte in der Person des Untergebrachten anführt (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 2012, a. a. O., juris Rn. 17, vom 5. August 2010, a. a. O., und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, juris Rn. 24).

  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 789/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 151/12
    Damit erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. Beschluss vom 15. Januar 2014 - VerfGH 179/12 -, Rn. 19; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13 -, juris Rn. 28).
  • VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 179/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterbliebene Beweisaufnahme

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 151/12
    Damit erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (vgl. Beschluss vom 15. Januar 2014 - VerfGH 179/12 -, Rn. 19; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13 -, juris Rn. 28).
  • BVerfG, 23.05.2013 - 2 BvR 2129/11

    Resozialisierungsgebot (lebenslange Freiheitsstrafe; ausländische Strafgefangene;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 151/12
    Allerdings hätte es näher gelegen, dass das Kammergericht den erkannten gravierenden Verstoß gegen die verfahrensrechtlichen Anforderungen an Entscheidungen über eine Vollzugslockerung - zumal nach einem bereits länger andauernden Vollzug der Maßregel - mit Blick auf die ständige Rechtsprechung der Verfassungsgerichte zum Grundrechtsschutz bei Versagung oder Widerruf von Vollzugslockerungen zum Anlass nimmt, die Rechtsbeschwerde zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung zuzulassen und die Sache zur grundrechtskonformen Behandlung zurückzuverweisen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, juris Rn. 21, und vom 23. Mai 2013 - 2 BvR 2129/11 -, juris Rn. 23).
  • BVerfG, 30.11.2006 - 2 BvR 1418/05

    Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die Anordnung belastender Maßnahmen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 151/12
    Der fachgerichtliche Rechtsschutz gegen eine grundrechtseingreifende Vollzugsmaßnahme kann seinen Zweck nur erfüllen, wenn das Gericht den Sachverhalt ausreichend aufgeklärt hat (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, juris Rn. 20, und vom 30. November 2006 - 2 BvR 1418/05 -, juris Rn. 15).
  • VerfGH Berlin, 26.02.2014 - VerfGH 166/13

    Mangels ausreichender Darlegungen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 151/12
    Danach kann eine Maßnahme mit der Verfassungsbeschwerde nur angegriffen werden, wenn und soweit nicht eine im Rechtsmittelverfahren korrigierbare Grundrechtsverletzung geltend gemacht wird (vgl. Beschlüsse vom 20. Juni 2012 - VerfGH 127/11, 127 A/11 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 11 und vom 26. Februar 2014 - VerfGH 166/13 - Rn. 5; st. Rspr.).
  • OLG Celle, 08.06.2005 - 1 Ws 185/05

    Umfang der Wiedergabe der entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 151/12
    Ähnlich wie die einfachrechtlichen Begründungsanforderungen aus § 115 Abs. 1 StVollzG die Überprüfbarkeit im Rechtsbeschwerdeverfahren sicherstellen sollen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 1 Ws 185/05 (StrVollz) -, juris Rn. 7), muss die Begründung auch eine Überprüfung der Entscheidung anhand der verfassungsrechtlichen Maßstäbe ermöglichen und umso eingehender ausfallen, je länger die Unterbringung andauert (vgl. zum Bundesrecht - zu Fortdauerentscheidungen nach § 67d Abs. 2 StGB -: BVerfG, Beschluss vom 19. November 2012 - 2 BvR 193/12 -, juris Rn. 21).
  • BVerfG, 19.11.2012 - 2 BvR 193/12

    Freiheitsgrundrecht (richterliche Sachaufklärung; Verhältnismäßigkeit);

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 151/12
    Ähnlich wie die einfachrechtlichen Begründungsanforderungen aus § 115 Abs. 1 StVollzG die Überprüfbarkeit im Rechtsbeschwerdeverfahren sicherstellen sollen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 1 Ws 185/05 (StrVollz) -, juris Rn. 7), muss die Begründung auch eine Überprüfung der Entscheidung anhand der verfassungsrechtlichen Maßstäbe ermöglichen und umso eingehender ausfallen, je länger die Unterbringung andauert (vgl. zum Bundesrecht - zu Fortdauerentscheidungen nach § 67d Abs. 2 StGB -: BVerfG, Beschluss vom 19. November 2012 - 2 BvR 193/12 -, juris Rn. 21).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 442/12

    Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • KG, 22.08.2012 - 4 Ws 87/12

    Jugendmaßregelvollzug: Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen über

  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 127/11

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 60/10

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs durch

  • BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12

    Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zum Sterbebett des Vaters); effektiver

  • VerfGH Berlin, 21.10.2020 - VerfGH 123/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf

    Danach kann eine Maßnahme mit der Verfassungsbeschwerde nur angegriffen werden, wenn und soweit eine nicht im Rechtsmittelverfahren korrigierbare Grundrechtsverletzung geltend gemacht wird (vgl. Beschluss vom 18. Juni 2014 - VerfGH 151/12 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 13 m. w. N.; st. Rspr.).
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